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BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 33.15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. einer bodenschutzrechtlichen Verfügung zur Sanierung von Grundstücken
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. einer bodenschutzrechtlichen Verfügung zur Sanierung von Grundstücken
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. einer bodenschutzrechtlichen Verfügung zur Sanierung von Grundstücken
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1777/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1732/09
- BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 33.15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15
Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG
Auszug aus BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 33.15
I Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Art. 101 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) gestützten Verfügung zur Sanierung von Grundstücken in B.; dieser unter dem 17. November 2006 ergangene Bescheid ist Gegenstand der Klage im Verfahren BVerwG 7 B 36.15.Zu ihrer Begründung nimmt der Kläger auf die Begründung seiner Beschwerde im Verfahren BVerwG 7 B 36.15 Bezug, die er im vorliegenden Verfahren zudem nahezu wortgleich wiederholt.
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 7 B 36.15.
Die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler liegen - sollte das hier angefochtene Urteil überhaupt auf ihnen beruhen können - ebenfalls nicht vor; auch insoweit nimmt der Senat Bezug auf den Beschluss im Verfahren BVerwG 7 B 36.15.
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08
Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 33.15
Dafür mag sich bereits anführen lassen, dass nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder (hier: § 55 Abs. 1 VwVG NRW) unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09
Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT
Auszug aus BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 33.15
Soweit sich der Kläger mit mehreren Grundsatzrügen gegen die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dem im Verfahren 16 A 1686/09 ergangenen Urteil zur Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 17. November 2006 wendet, kann dieses Vorbringen die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, da es auf die insoweit erhobenen Rügen in einem Revisionsverfahren nicht ankäme.
- VG Arnsberg, 23.10.2017 - 8 K 170/17 Die Klage hiergegen war in allen drei Instanzen erfolglos (Urteil der 14. Kammer vom 22. Juni 2008 - 14 K 1777/08 -, Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2015 - 16 A 1732/09 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2016 - 7 B 33.15 -.